Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben ein Anrecht auf Betreuung und Förderung in einer Kindertagespflege – unabhängig davon, ob die Eltern erwerbstätig sind oder nicht (§24 Abs. 2, SGB VIII). Der Kreis Bergstraße, in dessen Zuständigkeit meine Tagespflege in Bürstadt fällt, sieht eine Förderung ohne Arbeitszeitnachweis für eine Betreuung von bis zu 30 Wochenstunden vor. Darüber hinaus muss ein Arbeitszeitnachweis vom Arbeitgeber vorgelegt werden. Zusammen mit dem Betreuungsvertrag erhalten Sie von mir das Formular "Antrag auf Förderung".
Mit den rechts aufgeführten Beiträgen sind alle Kosten der Tagespflege abgedeckt. Es gibt bei mir keine Zusatzgebühren für Obst und Gemüse oder Bastelmaterialien. Hygieneartikel für die ganz Kleinen (Windeln, Feuchttücher) stellen allerdings die Eltern nach Bedarf.
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